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Rechtliches

Ankaufsbedingungen

Die Bedingungen, unter denen wir Edelmetalle ankaufen. Sie gelten für jeden Ankauf vor Ort.

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für den Ankauf von Edelmetallen durch die Jewellery Concepts GmbH, Heßstraße 36, München, gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

2. Preisbildung

Alle veröffentlichten Ankaufspreise sind unverbindliche Tagespreise. Sie werden laufend an die Börsenkurse angepasst und ergeben sich aus Feingehalt, Gewicht und aktuellem Marktkurs. Verbindlich wird der Preis erst mit der Prüfung von Legierung und Gewicht vor Ort und dem daraufhin geschlossenen Kaufvertrag.

Es fallen keine Schätzkosten, Prüfgebühren oder Scheidekosten an. Der berechnete Betrag ist der Auszahlungsbetrag.

Die Berechnungen des Ankaufsrechners auf dieser Seite sind unverbindlich und dienen der Orientierung.

3. Allgemeine Ankaufsbedingungen

  • Schmuck, Bruchgold und Zahngold werden zum Schmelzpreis angekauft. Der Zustand spielt dabei keine Rolle.
  • Keine Schätzkosten, Prüfgebühren oder Scheidekosten.
  • Alle Edelmetalle werden nur mit Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses angekauft.
  • Ab etwa 50 Schmuckstücken bzw. Kleinteilen bitte telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Der Ankaufsrechner bildet nur Schmucklegierungen ab. Münzen und Barren siehe Preisliste.

4. Münzen und Barren

  • Für Barren und Münzen wird bankhandelsfähiger, guter Zustand vorausgesetzt.
  • Zerkratzte oder gefasste Münzen sowie Barren mit roten Punkten oder Flecken werden zum aktuellen Schmelzpreis angekauft.
  • Bankhandelsfähiger guter Zustand vorausgesetzt.
  • Zerkratzte, gefasste sowie Münzen und Barren mit roten Punkten oder Flecken werden zum aktuellen Schmelzpreis angekauft.
  • Goldbarren und Gussbarren eingeschweißt / versiegelt, LBMA-zertifiziert.
  • Anlagegold (Gold) ist nach § 25c UStG umsatzsteuerfrei. Silber und Platin mit 19 Prozent MwSt.

5. Identitätsfeststellung

Ankauf nur gegen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Identitätsfeststellung erfolgt zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten. Ohne gültiges Ausweisdokument kann kein Ankauf stattfinden.

6. Zahlung

Barzahlung bei Selbstabholung, Überweisung, Vorkasse. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages.

7. Umsatzsteuer

Nach § 25c UStG sind Barren und Plättchen mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und mindestens 995/1000 Feingehalt umsatzsteuerfrei. Ebenso Goldmünzen mit mindestens 900/1000 Feingehalt, geprägt nach 1800, die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und deren Preis den Goldwert um höchstens 80 Prozent übersteigt.

Für Silber und Platin gilt der reguläre Steuersatz. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes.

8. Ergänzende Regelungen

Zu ergänzenWiderrufsbelehrung, Gewährleistung, Haftungsbegrenzung, Gerichtsstand und anwendbares Recht sind rechtlich zu prüfen und zu ergänzen. Die Punkte 1 bis 7 geben ausschließlich die aus dem Bestand belegten Ankaufsbedingungen wieder und ersetzen keine anwaltlich geprüften AGB.